Bundestag verabschiedet Klärschlammverordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Verordnung der Bundesregierung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedet.

    Das Plenum folgte gestern Abend der Empfehlung des Umweltausschusses, der Verordnung zuzustimmen. Hierfür hatten im Ausschuss die Vertreter der Koalitionsfraktionen plädiert. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten die Vorlage hingegen abgelehnt. Dem Entwurf muss nun noch der Bundesrat zustimmen, bevor er in Kraft treten kann.

    Die Verordnung sieht vor, die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm erheblich einzuschränken. So müssen Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten (EW) spätestens 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung und Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von 50.000 bis 100.000 EW spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung vornehmen. Anlagen mit einer Ausbaugröße von weniger als 50.000 EW können Klärschlämme auch künftig zur Düngung abgeben.

    Die Verordnung schreibt keine konkreten technischen Verfahren zur Phosphorrückgewinnung vor. Somit ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass sowohl Verfahren zur Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm selbst als auch Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus den nach thermischer Vorbehandlung des Klärschlamms anfallenden Rückständen eingesetzt werden können. Eine Phosphorrückgewinnung kann auch bereits im Abwasserstrom auf der Abwasserbehandlungsanlage und somit im Vorfeld der Klärschlammentstehung erfolgen.

    Die vorgesehenen Übergangsfristen sind nach Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) praktikabel und schaffen Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen. Das sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, in Berlin. Die Politik müsse jedoch so schnell wie möglich die Voraussetzungen für die düngemittelrechtliche Zulassung der aus dem Abwasser zurückgewonnenen Phosphate schaffen. „Es wäre aberwitzig, jetzt eine Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung einzuführen, ohne die Zulassung als Düngemittel zu gewährleisten“, warnte Weyand.

    Quelle: EUWID Wasser und Abwasser

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