DWA-Merkblatt – Auswirkungen der neuen AbfKlärV

    Mit Inkrafttreten der neuen Klärschlammverordnung voraussichtlich im August 2017 treten – über die Verschärfungen in der Düngeverordnung hinaus – einige weitere Regelungen in Kraft, die ab sofort wirken. Dies führt bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zu weiteren erheblichen Einschränkungen. Hierzu hat die DWA ein Merkblatt herausgegeben, in dem die wichtigsten Änderungen und Einschränkungen beschrieben sind. Dazu gehören insbesondere:

    • Keine Ausbringung von Klärschlamm in Zone III von Wasserschutzgebieten.
    • Zusätzliche Parameter für die Klärschlammuntersuchung.
    • Höhere Untersuchungshäufigkeiten auf Organische Schadstoffe
    • Neue Klärschlamm-Grenzwerte für Zink, AOX und PCB.
    • Verbot der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen aus Abwässern aus der industriellen Kartoffelverarbeitung.
    • Zusätzliche Parameter bei der Bodenuntersuchung (BaP, PCB).
    • Einschränkung der Feldrandlagerung auf max. 1 Woche.
    • Für die Verwertung im Landschaftsbau gelten ab sofort die gleichen Regelungen wie für die landwirtschaftliche Verwertung (einheitlicher Begriff: Bodenbezogene Verwertung).

    Die Kläranlagenbetreiber, die landwirtschaftlich verwerten, sind – soweit nicht schon geschehen – gut beraten, gemeinsam mit ihren Abnehmern (Landwirte oder Dienstleister) die sie treffenden Auswirkungen herauszuarbeiten, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können.

    Hier geht es zum Merkblatt

    Unsere Webseite verwendet Cookies (Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen). Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen. Sie können diese unter "Datenschutz" jederzeit ändern.