Rechtliches

    Auf diesen Seiten informieren wir über die aktuellen Entwicklungen in den für die Klärschlammverwertung maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Diese haben sich mit den Novellen der Klärschlammverordnung und der Düngeverordnung aktuell gravierend verändert und führen – überwiegend bereits ab sofort – zu erheblichen Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung.

    Neu:
    Konsequenzen der neuen AbfKlärV und der neuen DüV – Hinweise der DWA (Juni 2017, pdf)

    1. Klärschlammverordnung – AbfKlärV

    Nach jahrelanger Diskussion ist die Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) nun beschlossen.
    Sie wird aller Voraussicht nach noch im Sommer 2017 in Kraft treten.

    Zur Übersicht Klärschlammverordnung – AbfKlärV

    2. Düngerecht – Düngeverordnung, Düngemittelverordnung

    Für die Verwertung auf landwirtschaftlich genutzen Böden zu Düngezwecken (landwirtschaftliche Verwertung) ist darüber hinaus das landwirtschaftliche Düngerecht maßgeblich, insbesondere die Düngeverordnung und die Düngemittelverordnung.

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