Dünge-/Düngemittelrecht (abgeschlossen)

    Das Düngerecht regelt die Zulassung und den Einsatz landwirtschaftlicher Düngemittel. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unterliegt diesem Recht unmittelbar und unabhängig von den Vorgaben der AbfKlärV.

    Düngegesetz (DüG)

    Das Düngegesetz ist Rechtsgrundlage für die Düngeverordnung (DüV, Art, Menge und Zeitpunkt der Ausbringung von Düngern) und regelt die Grundsätze für die landwirtschaftliche Düngung. Die aktuell abgeschlossene Änderung legt den Fokus auf den nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen mit dem Ziel, insbesondere die Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern. Es wurde mit Zustimmung des Bundesrates Mitte Februar 2017 beschlossen und im Mai 2017 im BGBl. veröffentlicht (BGBl. I 2017, S. 1068).

    Düngeverordnung (DüV)

    Die laufende Änderung der Düngeverordnung soll insbesondere die N-Einträge in die Gewässer mindern. Sie betrifft auch unmittelbar die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Unter anderem wird bereits ab Herbst 2017 das sog. winterliche Ausbringungsverbot ausgeweitet. Der Bundesrat hat nach langen Verhandlungen dem Kompromissvorschlag der Bundesregierung mit der Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt und dies mit einer weiteren Entschließung verbunden. Verkündung erfolgte im Juni 2017 (BGBl. I 2017, S. 1305).

    Düngemittelverordnung (DüMV) – synthetische Polymere

    Die zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung wurde Mitte April 2017 verkündet. Danach wird die bisherige Übergangsfrist für die Zulässigkeit synthetischer Polymere auf Ende 2018 verlängert (bisher: Ende 2016). Ab 2019 dürfen synthetische Polymere, die sich (nachweislich) um mind. 20 % in zwei Jahren biologisch abbauen, weiterhin zur Konditionierung und ohne weitere Kennzeichnung eingesetzt werden. Werden Polymere eingesetzt, die sich um weniger als 20 % in zwei Jahren abbauen, gilt ab 2019 eine Obergrenze von 45 kg Wirksubstanz je Hektar innerhalb von 3 Jahren; der so behandelte Klärschlamm ist mit einer entsprechenden Anwendungsvorgabe zu kennzeichnen.

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