Novelle der AbfKlärV (abgeschlossen)

    Die Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist nach einer Vielzahl von Arbeits- und Referentenentwürfen nun abgeschlossen. Der Bundestag fasste am 29. Juni 2017 den letzten maßgeblichen Beschluss. Er hat damit sämtlichen der zuvor Mitte Mai vom Bundesrat beschlossenen fast 40 Änderungen zugestimmt. Somit wird die neue AbfKlärV nach Veröffentlichung im BGBl.  noch im Spätsommer 2017 in Kraft treten.

    Mit dieser Novelle der Klärschlammverordnung wird eine grundlegende Neuausrichtung der Verwertung von Klärschlämmen, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten in Deutschland angestrebt. Danach darf Klärschlamm aus Kläranlagen ab 50.000 EW nur noch bis 2032, solche aus Kläranlagen ab 100.000 EW nur noch bis 2029 bodenbezogen verwertet werden (insbesondere zu Düngezwecken in der Landwirtschaft). Ab 2029 bzw 2032 tritt das Gebot zur P-Rückgewinnung in Kraft, die im Abwasserstrom, aus dem Klärschlamm oder aus der Klärschlammasche erfolgen kann. Dagegen darf Klärschlamm aus Kläranlagen unter 50.000 EW auch über 2032 hinaus weiterhin direkt bodenbezogen verwertet werden.

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