P-Recycling
Mit der neuen Klärschlammverordnung werden die Abwasserbetriebe verpflichtet, ihren Klärschlamm ab 2029 einer Rückgewinnung des Phosphor zuzuführen; bis 2023 haben sie zu berichten, wie sie das bewerkstelligen wollen. Derzeit werden eine Vielzahl von Verfahren diskutiert und erprobt. Maßgeblich ist im Ergebnis vor allem, dass der zurückgewonnene Phosphor auch pflanzenverfügbar ist und somit die Pridukte als Düngemittel in der Landwirtschaft zugelassen und eingesetzt werden können.
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